Informationen und Vergleich
Pensionszusage betriebliche AltersvorsorgeVersorgungszusage des Arbeitgebers
Die Pensionszusage ist eine unmittelbare Versorgungszusage, die das Unternehmen dem Arbeitnehmer erteilt. Sie ergänzt seinen Arbeitsvertrag. Aus steuerlichen Gründen muss die Zusage schriftlich erteilt werden. Entstehen kann eine rechtsverbindliche Pensionszusage durch:
- Einzelvertrag
- Ruhegeldordnung,
- Betriebsvereinbarung,
aber auch auf der Basis arbeitsrechtlicher Grundsätze, wie z. B. „betrieblicher Übung” oder „Grundsatz der Gleichbehandlung”. Im allgemeinen werden Alters-, Invaliden- und Witwenrenten zugesagt. Weniger gebräuchlich ist die Zusage eines einmaligen Kapitalbetrages.
Die Vertragspartner
Die Vertragspartner bei der Pensionszusage sind das Unternehmen und der Arbeitnehmer. Das Unternehmen wird selbst zum Träger der Versorgung. Deshalb richten sich Ansprüche aufgrund der Zusage auch unmittelbar gegen das Unternehmen. Damit muss das Unternehmen dafür sorgen, dass die erforderlichen Finanzmittel für die eingegangenen Versorgungsverpflichtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Das Unternehmen geht dadurch mit der Pensionszusage betriebsfremde Risiken ein. Diese Risiken bestehen vor allem in der Invalidität oder dem Tod des Arbeitnehmers.
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