Rechtsschutzversicherung
Pflichten des VersicherersDie Wahrnehmung rechtlicher Interessen konkretisiert sich in den folgenden Pflichten des Rechtsschutzversicherers:
- Fürsorgepflicht
Hierunter versteht man insbesondere die Pflicht des Versicherers, dem Versicherungsnehmer auf Verlangen einen Rechtsanwalt zu benennen sowie ihn bei der Schadenmeldung und bei der Feststellung des strittigen Sachverhalts zu unterstützen - Kostentragungspflicht
Dies ist die Verpflichtung des Versicherers, den Versicherungsnehmer von seinen bei der Rechtsverfolgung anfallenden Kosten freizustellen
Die Kosten werden allerdings nur insoweit ersetzt, als sie auf die Wahrnehmung rechtlicher und nicht lediglich rein wirtschaftlicher Interessen entfallen.
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