Informationen und Vergleich
ErwerbsunfähigkeitsversicherungFinanzielle Absicherung
Die gesetzliche Versorgung im Falle der Erwerbsminderung wurde mit der Rentenreform zum 01.01.2001 stark gekürzt. Zum Beispiel haben ab 1961 geborene keinen Anspruch mehr auf staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Statt dessen wird eine 2-Stufige, vom Leistungsvermögen des Versicherten abhängige, Erwerbsminderungsrente vom Rententräger gezahlt. Eine ausreichende Absicherung gegen die Folgen des Verlustes der Arbeitskraft kann daher nur über eine private Absicherung erreicht werden.
Zur Absicherung der Arbeitskraft, stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsminderungsversicherung kann dann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein, wenn zum Beispiel aufgrund des ausgeübten Berufes die Zuordnung in eine Berufsgruppe ungünstig ausfallt und der Beitrag entsprechend hoch ist. Die Beiträge für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung fällt vergleichsweise niedrig aus. Zu beachten ist dabei, dass die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung gegenüber der BU-Versicherung erheblich höher angesiedelt sind.
Erwerbsunfähigkeitsrente und Beitrag
Die Voraussetzungen für die Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist von den Bedingungen des Versicherers abhängig. Manche Versicherungsgesellschaften definieren eine Erwerbsunfähigkeit so, dass die versicherte Person dauerhaft von anderen Personen in mehreren Pflegepunkten häusliche Hilfe benötigt, oder der Invaliditätsgrad, gemessen an einer Gliedertaxe, mindestens 90% beträgt.
Die Beiträge für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Durch die genannten Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit sind die Beiträge für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegenüber der BU-Versicherung relativ niedrig. Die Beiträge berechnen sich nach Geschlecht, Alter und ausgeübtem Beruf der zu versichernden Person sowie Höhe der abzusichernden Erwerbsunfähigkeitsrente und Versicherungsdauer.
Tarifvergleich
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