Private Krankenversicherung
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Sinn und Zweck der Selbstbeteiligung
Die private Krankenversicherung bietet Vollversicherungstarife mit und ohne Selbstbeteiligung an. Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherte bis zu einem vertragsjährlich festgelegten Höchstbetrag die Kosten für medizinische Versorgungsleistungen selbst trägt. Bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer vom ersten Euro an alle erstattungsfähigen Leistungen abrechnen.
Mit der Selbstbeteiligung sollen mehrere Effekte erzielt werden, von denen sowohl Versicherer als auch Versicherter profitieren können. Sofern der Versicherungsnehmer nicht chronisch krank ist, kann er zu Jahresbeginn nicht abschätzen, ob und wenn, in welcher Höhe er Leistungen abrechnen wird. Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung spart der Versicherer die Versicherungsleistung in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, und im Gegenzug wird der Tarifbeitrag gesenkt.
Beitragsersparnis
Bei einem spitzen Gegenrechnen ist es vielfach so, dass der Versicherte bei einem Vergleich von Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung unterm Strich erheblich Geld einsparen kann, je nach Höhe der Selbstbeteiligung und des damit verbundenen, reduzierten Monatsbeitrages. Darüber hinaus erstatten viele Versicherer ihren Versicherten jährlich im Nachhinein einen Teil der bezahlten Monatsbeiträge für die Vollversicherung in dem Falle, dass überhaupt keine Leistungen abgerechnet worden sind (Beitragsrückerstattung).
Fazit
Je gesünder der Versicherte ist, je weniger Leistungen er also in Anspruch nimmt, umso interessanter kann für ihn der Wechsel in einen Tarif mit Selbstbeteiligung sein. Insbesondere jüngere Menschen profitieren davon und können die eingesparten Beitragsanteile zum Beispiel in eine Anwartschaft investieren, die eine spätere Höherversicherung, wie beispielsweise Tarife mit geringerem Selbstbehalt, zu günstigen Konditionen ermöglicht.
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