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Private Krankenversicherung für BeamteLeistungsumfang
Beihilfeberechtigte Beamte sowie deren Angehörige bekommen einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Bund bzw. den Ländern erstattet. Die Erstattung verbleibender Restkosten kann privat abgesichert werden. Dabei entspricht der Leistungsumfang der Beihilfe-Zusatzversicherung dem einer privaten Krankenvollversicherung. Versicherbar sind zB.:
- privatärztliche Behandlungen im ambulanten Bereich
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- stationäre Unterkunft im 1- oder 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung
Darüber hinaus sind auch Leistungen die durch die Beihilfe nicht erstattet werden zusätzlich versicherbar.
Tarifbeiträge
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte richten sich primär nach dem Alter und Geschlecht der zu versichernden Person sowie der Höhe des Beihilfeanspruchs.
Der Beihilfesatz kann je nach Kostenträger (Bund / Länder), Lebenstand und Anzahl der Kinder zwischen 50% und 80% variieren. Verglichen mit einer privaten Krankenvollversicherung fallen die Tarifbeiträge entsprechend der versicherten Restkosten anteilig aus.
Mitversicherung von Familienangehörigen
Im Haushalt lebende Kinder und Ehepartner können ebenfalls an der Beihilfeversicherung partizipieren und die Erstattung verbleibender Restkosten über eine private Krankenversicherung absichern.
Tarifvergleich
Mit Hilfe eines Tarifvergleichs, können Sie die für Sie idealen Absicherungsmöglichkeiten bestimmen. Unsere Experten stellen hierfür Beiträge und Leistungen der für Sie geeigneten Tarife zum direkten Vergleich gegenüber. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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