Die gesetzlichen Kassen übernehmen
auch bei regelmäßigen Besuchen des Zahnarztes nur einen
Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Für
zum Beispiel höherwertige Keramikfüllungen
oder Inlays müssen Sie darüber hinaus selbst aufkommen.
Diese drastisch steigende Versorgungslücke
können
Sie durch eine private Zusatzversicherung schließen
und somit hohe Eigenaufwendungen für Zahnersatz und weitere
medizinische Leistungen deutlich reduzieren.
Die Zahnzusatzversicherung erstattet Kosten für Zahnersatz,
die von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder nur zum
Teil übernommen
werden. Die Tarifleistungen einer privaten Absicherung können
dabei individuell gestaltet werden. Versicherbar sind u. A.:
- Kostenerstattung für Zahnersatz wie z. B. Brücken,
Kronen und Inlays
- Kieferorthopädische Behandlungen
- prophylaktische Zahnreinigung
Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von den vertraglich
vereinbarten Bedingungen ab. Hier stehen mehrere Modelle
zur Wahl wie zum Beispiel:
- Erstattung eines Pauschalbetrages
- anteilige Erstattung der nach Vorleistung durch die gesetzliche
Krankenkasse verbleibenden Restkosten
- anteilige Erstattung des Rechnungsbetrages
Die Beiträge für eine private Absicherung von Zahnersatz,
Zahnbehandlung und Kieferorthopädie richten sich nach Umfang
der Absicherung sowie Geschlecht und Alter der zu versichernden
Person.
Tarifbeispiele zur
Krankenzusatzversicherung können Sie hier online berechnen
und bei Bedarf ein konkretes Angebot anfordern.
Eine private Zusatzversicherung kann in der Regel jeder abschließen.
Bei Jugendlichen tritt der gesetzliche Vormund als Versicherungsnehmer
ein. Der Vertrag kann mit Erreichen der Volljährigkeit übernommen
werden.rr |
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