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Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Zusatz-Krankenversicherung
 

Zusatz-Krankenversicherung

Kostenerstattung für zahnmedizinische Behandlungen

Vergleich - Zusatz-Krankenversicherung

Die gesetzlichen Kassen übernehmen auch bei regelmäßigen Besuchen des Zahnarztes nur einen Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Für zum Beispiel höherwertige Keramikfüllungen oder Inlays müssen Sie darüber hinaus selbst aufkommen. Diese drastisch steigende Versorgungslücke können Sie durch eine private Zusatzversicherung schließen und somit hohe Eigenaufwendungen für Zahnersatz und weitere medizinische Leistungen deutlich reduzieren.

Versicherbare Leistungen

Die Zahnzusatzversicherung erstattet Kosten für Zahnersatz, die von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Die Tarifleistungen einer privaten Absicherung können dabei individuell gestaltet werden. Versicherbar sind u. A.:
  • Kostenerstattung für Zahnersatz wie z. B. Brücken, Kronen und Inlays
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • prophylaktische Zahnreinigung

Höhe der Versicherungsleistung

Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von den vertraglich vereinbarten Bedingungen ab. Hier stehen mehrere Modelle zur Wahl wie zum Beispiel:
  • Erstattung eines Pauschalbetrages
  • anteilige Erstattung der nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse verbleibenden Restkosten
  • anteilige Erstattung des Rechnungsbetrages

Die Beiträge zur Zusatzversicherung für Zahnersatz

Die Beiträge für eine private Absicherung von Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie richten sich nach Umfang der Absicherung sowie Geschlecht und Alter der zu versichernden Person.
Tarifbeispiele zur Krankenzusatzversicherung können Sie hier online berechnen und bei Bedarf ein konkretes Angebot anfordern.

Wer kann sich versichern?

Eine private Zusatzversicherung kann in der Regel jeder abschließen. Bei Jugendlichen tritt der gesetzliche Vormund als Versicherungsnehmer ein. Der Vertrag kann mit Erreichen der Volljährigkeit übernommen werden.rr

Unser Service für Sie

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