Zusatzversicherung
KontaktlinsenKostenerstattung für Kontaktlinsen
Kontaktlinsen werden im Rahmen einiger Zusatz-Kraneknversicherungstarife bezuschusst. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Verordnung durch einen Augenarzt. Nach Vorleistung, kann das Rezept mit Rechnung beim privaten Versicherer eingereicht werden. Dieser kommt dann bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung auf.
Weitere Leistungen
Neben den Zuzahlungen für Sehhilfen, bieten die Tarife weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für:
- Praxisgebühren
- Zuzahlungen auf verordnete Medikamente
- Alternativmedizin und Heilpraktikerbehandlungen
Tarifvergleich
Einen individuellen Tarifevergleich zur Krankenzusatzversicherung, können Sie hier anfordern. Unsere Experten ermitteln die Ihren Wünschen entsprechenden Tarife und stellen deren Preise und Leistungen zum Vergleich gegenüber. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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