| Alternative Heilmethoden, die
vom Heilpraktiker angewendet werden sowie Naturheilverfahren beim Hausarzt,
werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht
bezahlt. Obwohl immer mehr Menschen dazu tendieren, homöopatische
Mittel in Anspruch zu nehmen und sich diese genau so bewähren
wie die der Schulmedizin, sehen die gesetzlichen Kassen diese Heilverfahren
und Heilmittel nicht als erstattungsfähig an.
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker
schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke.
Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung
Leistungen durch Heilpraktiker, wie zum Beispiel schmerzstillende
Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie sowie
verordnete Heil- und Arzneimittel. Entsprechende Tarife können
Sie hier berechnen
und vergleichen
Maßgebend für das Leistungsniveau sind die Tarifbedingungen
einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Im Bedingungswerk
sollte die Aussage „Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen
der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig“ zu
finden sein. Sehr empfehlenswerte Tarife erstatten darüber hinaus
noch nach dem Hufelandverzeichnis. Das Hufelandverzeichnis enthält
alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die sich
in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sind Therapieverfahren
wie Akupunktur, Bewegungstherapie, Elektro- und Lichttherapie aufgeführt.
Die Beiträge für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker
richten sich im Wesentlichen nach Geschlecht und Alters des Versicherungsnehmers
sowie Umfang des versicherten Leistungsspektrums. Einige Versicherer
bieten eine Zusatzversicherung für
Heilpraktiker an, deren Erstattungsbetrag sich ab einem bestimmten
Alter ohne Mehrkosten deutlich erhöht. |
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