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Zusatz-Krankenversicherung

Kostenerstattung für Heilpraktiker und Alternativmedizin

Vergleich - Zusatzversicherung Heilpraktiker

Alternative Heilmethoden, die vom Heilpraktiker angewendet werden sowie Naturheilverfahren beim Hausarzt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Obwohl immer mehr Menschen dazu tendieren, homöopatische Mittel in Anspruch zu nehmen und sich diese genau so bewähren wie die der Schulmedizin, sehen die gesetzlichen Kassen diese Heilverfahren und Heilmittel nicht als erstattungsfähig an.

Heilpraktikerversicherung

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke. Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker, wie zum Beispiel schmerzstillende Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie sowie verordnete Heil- und Arzneimittel. Entsprechende Tarife können Sie hier berechnen und vergleichen

Das Leistungsniveau der Zusatzversicherung für Heilpranktiker

Maßgebend für das Leistungsniveau sind die Tarifbedingungen einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Im Bedingungswerk sollte die Aussage „Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig“ zu finden sein. Sehr empfehlenswerte Tarife erstatten darüber hinaus noch nach dem Hufelandverzeichnis. Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die sich in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sind Therapieverfahren wie Akupunktur, Bewegungstherapie, Elektro- und Lichttherapie aufgeführt.

Die Beiträge für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Die Beiträge für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker richten sich im Wesentlichen nach Geschlecht und Alters des Versicherungsnehmers sowie Umfang des versicherten Leistungsspektrums. Einige Versicherer bieten eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker an, deren Erstattungsbetrag sich ab einem bestimmten Alter ohne Mehrkosten deutlich erhöht.

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