Betriebliche Altersvorsorge
Unverfallbarkeit und Mitnahme der betrieblichen AltersversorgungSicherheit und Flexibilität
Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung bedeutet, dass ein einmal erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis z. B. wegen des Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber vor dem Beginn der Zahlung einer Betriebsrente endet.
Arbeitnehmerfinanzierte Verträge
Für die durch Gehaltsumwandlung erworbenen Anwartschaften (z. B. Anspruch auf Auszahlung einer betrieblichen Direktversicherung), wurde die sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit eingeführt. Arbeitnehmer haben dadurch die Flexibilität, Ihre Verträge bei einem Arbeitgeberwechsel weiterführen zu können.
Arbeitgeberfinanzierte Verträge
Auch die durch Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge wird für Arbeitnehmer unverfallbar, wenn bei einem Betriebswechsel der Vertrag seit mindestens 5 Jahren bestand und der Beschäftigte älter als 25 Jahre alt ist.
Tarifvergleich
Einen individuellen Angebotsvergleich zur betrieblichen Altersvorsorge, können Sie hier anfordern. Unsere Experten stellen Beiträge und Leistungen der jeweiligen Tarife zum direkten Vergleich gegenüber. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.