Die Risikolebensversicherung stellt im wesentlichen eine finanzielle
Vorsorgeabsicherung für z. B. Angehörige oder Kreditgeber dar.
Kommt die versicherte Person beispielsweise durch einen Unfall
zu tode, leistet der Versicherer eine Kapitalauszahlung an die
bezugsberechtigten Personen. Das Bezugsrecht kann vertraglich
auf bestimmte Personen oder gesetzliche Erben festgelegt werden.
Versichert ist grundsätzlich das Todesfallrisiko.
Darüber hinaus können weitere Risiken wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit
oder Unfälle mitversichert werden. Vorteile bei der Kombination mehrerer
Risiken:
- der Gesamtbeitrag fällt verglichen mit einer Einzelabsicherung
deutlich günstiger aus
- der Vertrag wird bei Schäden durch mitversicherte Risiken
ggf. bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei gestellt
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Tritt der Worst-Case - Todesfall der versicherten Person - ein, zahlt
der Versicherer die vereinbarte Deckungssumme an die Erben bzw. bezugsberechtigten
Personen aus.
Neben der Todesfallleistung können u. A. folgende Leistungen versichert
werden:
- Hinterblibenenrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kapitalleistung nach Unfällen und Invaliditätsrente
- Kapitalleistung bei Eintreten einer schweren Krankheit
- Dread Disease Absicherung
Die Beitragshöhe zur Risikolebensversicherung hängt in erster Linie
vom Geschlecht und Alter der zu versichernden Person, Höhe der Deckungssumme
und Vertragslaufzeit ab. Konkrete Angebote können Sie hier online
berechnen und deren Preise und Leistungen sofort miteinander vergleichen. |