Riester Rente
Vergleich zur RiesterrenteStaatlich geförderte Altersvorsorge
Die Riesterrente wird zum einen durch Zulagen und zum anderen durch Steuervorteile gefördert. Anspruch auf Riester-Förderung haben u. A. Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte und Angestellte d. ö. Dienstes sowie Soldaten und Zivildienstleistende.
Eigenanteil + Zulagen = Beitrag zur Riesterrente
Der Gesamtbeitrag zu einer Riester-Rentenversicherung setzt sich aus der Grundzulage, der Kinderzulage und dem Eigenanteil zusammen. Die Grundzulage erhält jeder, der in eine Riester-Rentenversicherung einzahlt. Die Kinderzulage wird zusätzlich für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt. Je nach Zulagenhöhe und Gesamtbeitrag kann sich der Eigenanteil bis auf 60,- Euro pro Jahr reduzieren.
Voraussetzungen für maximale Riester-Förderng
Bereits ab dem Mindestgesamtbeitrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens werden die Zulagen in voller Höhe gewährt. Die maximale Steuerersparnis wird mit einem Gesamtbeitrag in Höhe der jährlich abzugsfähigen Sonderausgaben erreicht.
Vergleich zur Riesterrente
Neben dem Vergleich der Riester-Rentenprodukte, ermitteln unsere Experten auch den optimalen Durchführungsweg. Die Riesterrente kann als rein privater, oder auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, wie zum Beispiel einer Direktversicherung, geführt werden. Welche Tarife und Durchführungswege für Sie die geeignetsten darstellen, können Sie sehr gut über einen entsprechenden Vergleich ermitteln. Unsere Experten stehen Ihnen für ein unverbindliches Angebot gerne zur Verfügung. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.