Informationen und Vergleich
Riester-Rente / Rürup-RenteDie Riester-Rente
Die Riester-Rente wird zum einen durch Zulagen gefödert. Hierzu zählen
- eine Grundzulage für jeden Riester berechtigten Erwachsenen und
- eine Kinderzulage für jedes Kindergeld berechtigte Kind
Zum anderen wird die Riester-Rente durch Steuervorteile gefördert. Die Zuwendungen zu einem Riester-Sparvertrag können jährlich bis 2.100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
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Die Basisrente / Rürup-Rente
Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - stellt ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert. Zuwendungen zur Rürup Rente können im Jahr 2012 zu 74% bis 20.000,- Euro pro Person und Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Rürup Rente ist die Unpfändbarkeit. Dies bedeutet:
Das in einen Rürup-Vertrag einbezahlte Kapital ist sicher vor Hartz IV und Insolvenzen.
Weitere Informationen und Vergleich zur Rürup Rente stehen hier für Sie bereit
Angebot zur geförderten Altersvorsorge
Ein konkretes und auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot, können Sie hier anfordern. Die Angebotserstellung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.