Seit 2002 hat der Gesetzgeber
mehrere Varianten der geförderten Altersvorsorge eingeführt.
Diese haben das Ziel, in Verbindung mit der gesetzlichen Rente, eine
ausreichende finanzielle Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten.
Gefördert wird die ergänzende Altersvorsorge durch Zulagen
und Steuerfreibeträge.
Die Riester-Rente wird zum einen durch Zulagen gefödert. Hierzu
zählen
- eine Grundzulage für jeden Riester berechtigten Erwachsenen und
- eine Kinderzulage für jedes Kindergeld berechtigte Kind
Zum anderen wird die Riester-Rente durch Steuervorteile gefördert.
Die Zuwendungen zu einem Riester-Sparvertrag können seit 2008 jährlich
bis 2.100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Riester-Rente
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Riester-Rente
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Die Rürup-Rente
- auch Basisrente genannt - stellt ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung
dar und wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert. Zuwendungen
zur Rürup Rente können im Jahr 2010 zu 70% bis 20.000,- Euro pro Person
und Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil
der Rürup Rente ist die Unpfändbarkeit.
Dies bedeutet:
Das in einen Rürup-Vertrag
einbezahlte Kapital ist sicher
vor Hartz IV und Insolvenzen.
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Informationen und Vergleich zur Rürup Rente stehen hier für Sie
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