Riester-Rente
Kinderzulage für ab 2008 geborene KinderFörderberechtige Personen und Zulagenhöhe
Im Rahmen der Riester-Förderung leistet der Staat für jedes Kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Die Zulagenhöhe je Kind liegt für bis zum 31.12.2007 geborene Kinder bei 185,- Euro pro Jahr und für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder bei 300,- Euro pro Jahr. Gewährt wird die Kinderzulage solange für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht, also maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Zulagenförderung und Steuervorteil
Die Grund- und Kinderzulagen werden in voller Höhe geleistet, wenn der Förderberechtigte einen Mindestbeitrag in Höhe von 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einbezahlt. Des Weiteren kann der jährliche Gesamtbeitrag (Eigenanteil + Zulagen) bis max. 2.100,- Euro steuermindernd geltend gemacht werden.
Angebot zur Riester-Rente
Ein konkretes und auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot zur Riester-Rente können Sie über folgendes Formular anfordern. Die Angebotserstellung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.