- Grundzulage 154,- € pro Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus 200,- € im ersten Jahr
- Kinderzulage je Kind bis zu 300,- € pro Jahr
- Kapital für Eigenheimfinanzierung nutzbar
- kostenloser und unverbindlicher Riester-Vergleich
Riester-Rente
Berufseinsteiger-BonusFörderbonus für Berufseinsteiger
Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten beim Abschluss eines Riester-Vertrags zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Förderbonus in Höhe von 200,- Euro im ersten Beitragsjahr. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich – die Grundzulage erhöht sich automatisch um die Sonderzahlung. Der Riester-Berufseinsteiger-Bonus wird für Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2008 auch rückwirkend gewährt.
Eigenanteil und Zulagen
Voraussetzung für einen Anspruch auf volle Zulagenhöhe ist die Einzahlung des Mindestbeitrags in den Riester-Vertrag. Der aus eigenen Mitteln zu finanzierende Anteil entspricht 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.
Beispiel:
Ein 22jähriger Auszubildender verdiente im Vorjahr des Vertragbeginns 15.000,- Euro.
| Mindestbeitrag (4% v. 15.000,- Euro) | 600,- Euro |
| Grundzulage | - 154,- Euro |
| Berufseinsteiger-Bonus | - 200,- Eruo |
| Eigenanteil im ersten Jahr | = 246,- Euro |
Natürlich gewährt der Staat Berufseinsteigern, die bereits eigene Kinder haben und für diese ein Anspruch auf Kindergeld besteht, die Kinderzulage. Des Weiteren können die Gesamtbeiträge (Eigenanteil + Zulagen) als Sonderausgaben bis maximal 2.100,- Euro p. A. steuerlich geltend gemacht werden.
Angebot zur Riester-Rente
Eine unverbindliche Berechnung der Zulagen, Steuervorteile und privaten Altersrente können Sie mit unserem Riester-Rechner erstellen.
Ein verbindliches und auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot zur Riester-Rente können Sie bereits auf dieser Seite anfordern. Die Angebotserstellung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.