Die Riester Rente ist eine
vom Staat durch Zulagen und steuerliche Begünstigung geförderte
Form der privaten Altervorsorge. Die Förderung wird unter bestimmten
Voraussetzungen gewährt.
Hierzu zählen u. A. folgende:
- die Rentenauszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Geburtstag
- dabei muss vertraglich eine lebenslange Auszahlung als gleichbleibende
oder steigende Leibrente gewährleistet sein
- die einbezahlten Beiträge dürfen nicht negativ Verzinst werden,
d. h. das Vertragsguthaben muss mindestens den einbezahlten Beiträgen
entsprechen
Die Riester-Förderung steht u. A. folgenden Personenkreisen
zur Verfügung:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Beamte, Beamtenanwärter und Beschäftigte im öffentlichen
Dienst
- Soldaten und Zivildienstleistende
- Eltern im Erziehungsurlaub
- Hausfrauen
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Eine
Riester-Rentenversicherung kann durch zwei Zulageformen bezuschusst
werden:
- die Grundzulage
die Grundzulage erhält jeder Riester-berechtigte Kapitalanleger
- die Kinderzulage
die Kinderzulage fließt für jedes Kindergeldberechtigte
Kind mit in den Sparvertrag ein.
Im Rahmen der Riester-Rente, räumt der Gesetzgeber einen jährlichen
Freibetrag ein. Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag können
bis zu dieser Grenze in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben
geltend gemacht werden.
Unter den oben genannten Voraussetzungen kann beispielsweise eine
private Rentenversicherung, ein Banksparplan, oder eine betriebliche
Direktversicherung Riester gefördert werden. Bei der Einzahlung
in einen kapitalbildenden Versicherungsvertrag, ist auch die Erweiterung
des Versicherungsschutzes um beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsabsicherung
möglich. |