Als Lehrer oder Referendar an
zum Beispiel einer öffentlichen
Schule haben Sie die Möglichkeit,
die nach dem Beihilfezuschuss verbleibenden Restkosten privat abzusichern.
Eine solche Restkostenversicherung können Sie für sich
selbst und ggf. für Ihren Ehepartner / Lebenspartner gemäß LPartG
sowie für Ihre Kinder abschließen. Der zu versichernde
Restkostenanteil hängt
von Ihrer Lebenssituation beziehungsweise vom Status Ihrer
Familienangehörigen ab und bewegt sich zwischen 20% - 50%.
Der Tarifbeitrag zur privaten Krankheitskostenabsicherung fällt
dabei entsprechend des versicherten Prozentsatzes anteilig aus.
Als Lehrkraft mit Anstellungsverhältnis an beispielsweise einer
privaten Bildungseinrichtung haben Sie dann die Option sich privat
zu versichern, wenn Ihr jährliches
Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Diese Entgeltgrenze beträgt für das Jahr 2010 49.950,- Euro.
Im Gegensatz zu
Beihilfeberechtigten denen ein Teil der angefallenen Krankheitskosten
erstattet wird, erhalten Angestellte von ihrem Arbeitgeber einen
Zuschuss zur Finanzierung der Krankenversicherung.
Dieser Arbeitgeberanteil liegt i. d. R. bei 50% des Monatsbeitrags,
jedoch maximal 262,50 Euro für die Krankheitskostenabsicherung und 36,56 Euro
für
die Pflegepflichtversicherung.
Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung kann entsprechend
Ihrer
individuellen Ansprüche gestaltet werden.
Versicherbar sind u. A.
Leistungen für:
- privatärztliche Behandlungen im ambulanten und stationären
Bereich bei freier Arzt- und Krankenhauswahl
- stationäre Unterkunft im 1- oder 2-Bettzimmer
- Kostenerstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnungen bis hin
zum Rechnungsbetrag
- anpassbare Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Kurtagegeld und Krankenhaustagegeld in beliebiger Höhe
Mit Hilfe eines Tarifvergleichs können Sie die für Sie
idealen Absicherungsmöglichkeiten bestimmen.
Zur Erstellung eines solchen Vergleichs stehen Ihnen unsere Experten
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