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Private Krankenversicherung für Kinder & Neugeborene / Babys

Mitversicherung von Kindern

Vergleich zur privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich müssen Kinder beim höherverdienenden Elternteil mitversichert werden. Erfolgt die Absicherung über eine private Krankenversicherung, kann der Versicherungsschutz für das Kind dem des Elternteils (des Versicherungsnehmers) entsprechen, darf diesen jedoch nicht übersteigen.

Nachversicherung von Neugeborenen & Adoptivkindern

Neugeborene Babys können innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Geburt bei einem Elternteil ohne Risikoprüfung und Wartezeiten nachversichert werden. Der Versicherungsbeginn erfolgt üblicherweise rückwirkend zum ersten des Geburtsmonats, wobei die Beiträge für diesen Monat tagesgenau abrechnet werden. Des weiteren können auch Adoptivkinder, Stifkinder und Pflegekinder im Rahmen der Nachversicherung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierbei hat der Versicherer jedoch das Recht, bei erhöhtem Risiko wie z. B. durch Vorerkrankungen, einen Zuschlag zu erheben.

Versicherbare Leistungen

Die versicherbaren Leistungen für Kinder können im Umfang und Höhe bis maximal denen des Hauptversicherten entsprechen. Je nach Versicherer ist eine stufenweise Anpassung des Versicherungsschutzes entsprechend der Lebensphase (z. B. mit dem Alter steigende Zahnersatzleistungen) möglich. Darüber hinaus werden Selbstbehalte in Tarifen die einen solchen vorsehen oft deutlich reduziert.

Tarifbeitrag

Im Vergleich zur privaten Krankheitskostenabsicherung für Erwachsene, fallen die Beiträge für Kinder sehr gering aus. Auch das Eintrittsalter ist für die Höhe des Beitrags weniger maßgebend, da die Beitragssätze bis zum Erreichen des Erwachsenenalters in der Regel einheitlich gestaltet sind.

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