Informationen und Vergleich
Pensionskasse betriebliche AltersvorsorgeAltersversorgung über die Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtsfähige und selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Kassenleistungen gewährt.
Beiträge zur Pensionskasse
Die Beiträge zur Pensionskasse können zum einen über eine Bruttogehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer und zum anderen als zusätzliche Zahlung zum Gehalt durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Die Zuwendungen zur Pesnionskasse werden bis zu 4% der Bemessungsgrenze vom Staat gefördert. Der Beitragszahler hat somit jährlich einen Freibetrag von 2.688,00 Euro (2012), den er steuerfrei und nicht sozialabgabenpflichtig zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwenden kann.
Angebot zur Pensionskasse
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