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BetriebsunterbrechungsversicherungAufgrund von Sachschäden wie zum Beispiel Feuer, besteht das Risiko eines längeren Betriebsausfalls. Mit dem entsprechenden Versicherungsschutz können die finanziellen Folgen abgefangen werden. Der Versicherer kommt während der Zeit des Ausfalls für die laufenden Kosten wie Miete und Löhne sowie entgangener Gewinn auf. Im Rahmen der Betriebsunterbrechungs- / Betriebsausfallversicherung können u. A. folgende Risiken versichert werden:
- Sachschäden
zB. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel - Geschäftsführerausfall
wenn das Unternehmen auf die Mitarbeit des GF (zB. Arztpraxen) angewiesen ist und dieser durch Unfall oder Krankheit ausfällt - Höhere Gewalt
wenn das Unternehmen zB. aufgrund von Quarantänevorschriften geschlossen werden muss
Tarifbeispiel zur Betriebs- / Geschäftsausfallversicherung
Die nachfolgend aufgeführten Angaben beziehen sich auf Betriebe mit maximal 3 tätigen Personen und einem Deckungsbetrag (betriebl. Fixkosten + Gewinn) von 72.000 Euro p. A.. Die Beiträge verstehen sich netto p. A. bei jährlicher Zahlungsweise. Alle Angaben ohne Gewähr.
| Geschäftsführer bis Alter 45 | 7 Karenztage | 14 Karenztage |
| Beitrag für Bürobetriebe | 1.193,- Euro | 958,- Euro |
| Beitrag für Arztpraxen | 1.004,- Euro | 810,- Euro |
| Bsp.: Leistung bei 28 Tagen Betriebsunterbrechung | 72.000 / 360 x 21 = 4.200,- Euro | 72.000 / 360 x 14 = 2.800,- Euro |
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