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Versicherungslexikon - Arbeitnehmerfinanzierte bAV

Für Arbeitnehmer besteht seit dem Jahr 2002 ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen. Somit können durch einerseits Brutto-Entgeltumwandlung und andererseits Netto-Entgeltumwandlung Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen aufgebaut werden. U. A. sind folgende Durchführungswege möglich: Steuerfreie Entgeltumwandlung (dafür nachgelagerter Besteuerung) von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung), Sonderausgabenabzug oder Zulagenförderung als Zuwendungen für Pensionskasse, Pensionsfonds, und Direktversicherung . Des weiteren kann unbegrenzt steuerfrei Entgelt in Beiträge zur Direktzusage oder Unterstützungskasse umgewandelt werden.

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