Versicherungslexikon
VersicherungsbeginnDer Versicherungsbeginn ist im Versicherungsschein notiert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz (ggf. sind Wartezeiten zu berücksichtigen) und Tarifbeiträge werden berechnet.
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VersicherungsbeginnDer Versicherungsbeginn ist im Versicherungsschein notiert. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz (ggf. sind Wartezeiten zu berücksichtigen) und Tarifbeiträge werden berechnet.