Versicherungslexikon
TreuhänderTreuhänder sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ernannte und kotrollierte, fachlich geeignete sowie vom Versicherungsunternehmen unabhängige Institutionen die eine Aufsichtsfunktion übernehmen. Beispielsweise sind von deren Zustimmung Beitrags- und Bedingungsanpassungen abhängig.