Versicherungslexikon
Schweigepflicht-EntbindungserklärungMit Bestätigung der im Krankenversicherungsantrag enthaltenen Klausel zur Schweigepflicht-Entbindung, ermächtigt der Antragssteller den Versicherer Angaben zu Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen. Der Arzt ist somit nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden.