Versicherungslexikon
Schadensersatzanspruch - Übergang von ErsatzansprüchenBesteht seitens des Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegenüber einem Dritten, so geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, wenn dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt, z. B. im Rahmen einer Ausfallsdeckung.