Versicherungslexikon
DoppelversicherungPrivater Krankenversicherungsschutz kann bei mehreren Gesellschaften bestehen, dabei darf die Summe der Abgesicherten Tarifleistung insgesamt max. 100% der tatsächlich entstandenen Gesamtaufwendungen betragen.
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DoppelversicherungPrivater Krankenversicherungsschutz kann bei mehreren Gesellschaften bestehen, dabei darf die Summe der Abgesicherten Tarifleistung insgesamt max. 100% der tatsächlich entstandenen Gesamtaufwendungen betragen.