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Versicherungslexikon - Basis-Rente

Die Basis-Rente (Rürup-Rente) zählt zur 1. Schicht des Drei-Schichten-Modells und stellt eine Basisversorgung in Form einer lebenslange Leibrente dar. Diese Form der Altersvorsorge ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft wie zum Beispiel: garantierte lebenslange Rentenauszahlung, frühester Renteneintritt ab Alter 60, Vertrag darf nicht beliehen / verpfändet werden. Darüber hinaus kann die Versicherungsleistung nicht vererbt werden. Um diese Einschränkung zu umgehen, besteht jedoch meist die Option auf Vereinbarung einer Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie der gemeinsamen Kinder.

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