Versicherungslexikon
Anerkennung von SchadensersatzansprücheEine Anerkennung von Schadenersatzansprüchen durch den Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung seines Haftpflichtversicherers kann die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben, da dieser nicht mehr prüfen kann, ob die Ansprüche berechtigt waren.