Versicherungslexikon
Ambulante ErgänzungsversicherungFür gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, Kosten, die durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, über eine ambulante Ergänzungsversicherung abzudecken. Versicherbare Leistungen sind zum Beispiel gesetzliche Selbstbehalte für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsaufenthalte.