Versicherungslexikon
AbtretungBeispielsweise kann eine Kapitalversicherung (Rentenversicherung, Lebensversicherung) bei der Aufnahme eines Darlehens an den Kreditgeber abgetreten werden (Tilgungsaussetzung). Das Versicherungsverhältnis bleibt dabei weiterhin bestehen, jedoch fallen sämtliche Rechte auf die Versicherungsleistungen an den Abtretungsgläuber.