Versicherungslexikon
AbschlagszahlungVersicherungsnehmer können nach Ablauf einer Frist (z. B. ein Monat seit der Schadensmeldung) Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages vom Versicherer fordern, den er nach aktuller Sachlage zahlen hat.
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AbschlagszahlungVersicherungsnehmer können nach Ablauf einer Frist (z. B. ein Monat seit der Schadensmeldung) Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages vom Versicherer fordern, den er nach aktuller Sachlage zahlen hat.