Versicherungslexikon
AbmeldebescheinigungNach Abmelden eines Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnehmer die Abmeldebescheinigung seiner Kfz-Versicherung vorlegen, um z. B. den Vertrag zu kündigen.
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AbmeldebescheinigungNach Abmelden eines Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnehmer die Abmeldebescheinigung seiner Kfz-Versicherung vorlegen, um z. B. den Vertrag zu kündigen.