Versicherungslexikon
AbdingungDer Arzt oder Zahnarzt ist bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen grundsätzlich an die Regelungen der jeweiligen Gebührenordnung (z. B. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebunden. In Ausnahmefällen kann zwischen ihm und dem Patienten eine sogenannte Abdingung (Honorarvereinbarung) vereinbart werden.