Versicherungslexikon - Äquivalenzprinzip
Grundprinzip der privaten Versicherung, wonach einem Risiko eine gleichwertige Prämie gegenüberstehen muss. Beispiel private Krankenversicherung: Der Versicherungsbeitrag errechnet sich aus Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
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