Gebäudeversicherung
VersicherungswechselKündigung zur Hauptfälligkeit
Bei Verträgen die eine Laufzeit von einem Jahr haben, können Sie die Gebäudeversicherung immer jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen. In der Regel muss eine solche Kündigung mindestens mit einer Frist von drei Monaten in schriftlicher Form erfolgen.
Kündigung zum Vertragsende
Bei Verträgen mit längerer Laufzeit (zB. 5 Jahre), ist eine jährliche Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich. Hier ist der früheste reguläre Termin das Ende der Vertragslaufzeit. Sollte jedoch die Dauer der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bereits überschritten sein, verlängert sich der Vertrag üblicherweise jährlich und ist entsprechend kündbar.
Weiteres Kündigungsrecht
Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, oder einen versicherten Schaden bezahlt, beziehungsweise nicht bezahlt. Des weiteren steht Ihnen Ihr Kündigungsrecht zu, wenn das versicherte Risiko zum Beispiel durch einen Eigentümerwechsel wegfällt.
Wechsel der Gebäudeversicherung
Nach Kündigung der bisherigen Gebäudeversicherung, haben Sie die Möglichkeit sich bei einem alternativen Anbieter zu versichern. Über unseren Online-Vergleich, können Sie hierzu einige sehr empfehlenswerte Tarife ermitteln.
Tarifvergleich
Im Onlinevergleich können Sie die Preise und Leistungen der Gebäudeversicherung vergleichen. Bei Bedarf können Sie den Versicherungsschutz sofort online beantragen.