Krankenversicherung
Versicherungspflicht bei StudentenVersicherungspflicht & Versicherungsfreiheit
Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht ist jedoch aufgehoben wenn:
- ein Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach der Ersteinschreibung gestellt wird
- das 14. Fachsemester abgeschlossen oder das 30. Lebensjahr vollendet wurde
- während des Studiums ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt besteht
Die Befreiung von der Versicherungspflicht durch ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt ist wiederum an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Bei Beschäftigung während der Vorlesungszeit
- bis zu 20h / Woche
- über 20h / Woche nur an Abend-, Nacht- u. Wochenendstunden
- wenn vor dem Studium als Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis über die Studienzeit als geringfügig entlohnt weiterbesteht
Bei Beschäftigung während der Semesterferien
- über 20h / Woche
Gesetzliche & private Krankenversicherung
Wurde die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, hat diese Gültigkeit solange der Grund für die Befreiung vorliegt. In diesem Fall ist die Absicherung über eine private Krankenversicherung möglich.
Private Krankenversicherung
Nahezu alle privaten Krankenversicherer bieten spezielle Tarife für Studenten an, hierzu zählen beispielsweise:
- private studentische Krankenversicherung (PSKV) - diese Variante bietet eine Mindestabsicherung deren Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt
- Kompakt- und Kombinationstarife mit Option auf Höherversicherung - diese Tarife bieten ein höheres Leistungsniveau und können bis zu einer bestimmten Altersgrenze, üblicherweise bis zum vollendeten 34. Lebensjahr, ohne weitere Gesundheitsprüfung in eine Krankenvollversicherung umgewandelt werden
Weitere Informationen, Tarifbeispiele und die Möglichkeit individuelle Tarifvergleiche anzufordern finden Sie auf der folgenden Seite:
Private Krankenversicherung für Studenten