Eine Krankentagegeldversicherung können Sie zusätzlich zur
Ihrer bestehenden Krankenversicherung abschließen. Sie leistet
einen vertraglich festgelegten Betrag für jeden Tag an dem Sie
Arbeitsunfähig sind. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung
werden nach Ablauf der sogenannten Karenzzeit erbracht.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie in den ersten sechs Wochen eine Lohn-/
Gehaltsfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Insofern Sie gesetzlich Krankenversichert
sind, bekommen Sie nach dieser Zeit dann Krankengeld. Da von diesem
Betrag die Hälfte Ihrer Sozialabgaben entrichtet werden, entsteht
eine finanzielle Versorgungslücke. Diese können Sie durch
eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Die private Krankentagegeldversicherung
tritt frühestens ab dem 43. Tag in Kraft und leistet dann den
vereinbarten Tagessatz bis Sie wieder Arbeitsfähig sind.
Als Selbstständiger sind Sie für Ihr Einkommen eigenverantwortlich.
Daher ist eine private Krankentagegeldversicherung unumgänglich.
Bei Arbeitsunfähigkeit leistet die Krankentagegeldversicherung
einen Tagessatz, der bis zur Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommes
vereinbart werden kann.
Des weiteren kann die Karenzzeit individuell und bereits ab dem
4. Tag nach beginn der Arbeitsunfähigkeit versichert werden.
Es sind auch Staffelungen der Karenzzeit und Tagessätze möglich.
Z. B. können Sie ein Krankentagegeld absichern, das bei einer
Arbeitsunfähigkeit bis zu vier Wochen eine finanzielle Grundversorgung
darstellt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger andauern,
kann der Tagessatz durch eine zweite Krankentagegeldversicherung,
die ab der fünften Woche einsetzt, weiter erhöht werden.
Somit können Sei sich finanziell
in ausreichendem Umfang und zugleich flexibel absichern.
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung errechnen sich
durch Faktoren wie Geschlecht und Alter des Versicherungsnehmers
sowie Karenzzeit und Höhe des Tagegeldes. |
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