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Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Zusatz-Krankenversicherung
 

Zusatz-Krankenversicherung

Absicherung des Verdienstausfalls

Vergleich - Zusatz-Krankenversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung können Sie zusätzlich zur Ihrer bestehenden Krankenversicherung abschließen. Sie leistet einen vertraglich festgelegten Betrag für jeden Tag an dem Sie Arbeitsunfähig sind. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung werden nach Ablauf der sogenannten Karenzzeit erbracht.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer erhalten Sie in den ersten sechs Wochen eine Lohn-/ Gehaltsfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Insofern Sie gesetzlich Krankenversichert sind, bekommen Sie nach dieser Zeit dann Krankengeld. Da von diesem Betrag die Hälfte Ihrer Sozialabgaben entrichtet werden, entsteht eine finanzielle Versorgungslücke. Diese können Sie durch eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Die private Krankentagegeldversicherung tritt frühestens ab dem 43. Tag in Kraft und leistet dann den vereinbarten Tagessatz bis Sie wieder Arbeitsfähig sind.

Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger sind Sie für Ihr Einkommen eigenverantwortlich. Daher ist eine private Krankentagegeldversicherung unumgänglich. Bei Arbeitsunfähigkeit leistet die Krankentagegeldversicherung einen Tagessatz, der bis zur Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommes vereinbart werden kann.
Des weiteren kann die Karenzzeit individuell und bereits ab dem 4. Tag nach beginn der Arbeitsunfähigkeit versichert werden. Es sind auch Staffelungen der Karenzzeit und Tagessätze möglich. Z. B. können Sie ein Krankentagegeld absichern, das bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu vier Wochen eine finanzielle Grundversorgung darstellt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger andauern, kann der Tagessatz durch eine zweite Krankentagegeldversicherung, die ab der fünften Woche einsetzt, weiter erhöht werden. Somit können Sei sich finanziell in ausreichendem Umfang und zugleich flexibel absichern.

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung errechnen sich durch Faktoren wie Geschlecht und Alter des Versicherungsnehmers sowie Karenzzeit und Höhe des Tagegeldes.

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