Haus- und Grundbesitzer
haften, wenn Dritte beim Betreten ihres Grundstücks,
oder durch Einsturz des Hauses beziehungsweise Ablösung von
Hausteilen, einen Schaden erleiden.
Bei selbst genutztem Wohneigentum, können dieses Risiken über
die Privat-Haftpflicht abgesichert werden. Vermietete Häuser
und unbebaute Grundstücke, müssen hingegen durch eine Haus-
und Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung leistet für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die sich
zum Beispiel aufgrund von herabstürzenden Dachziegeln, oder
nicht ausreichend beleuchteten Gehwegen ereignet haben.
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Dabei prüft der Versicherer zunächst, ob die Schadensersatzforderung
berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, weist der Versicherer
die Forderung zurück. Dies geschieht gegebenenfalls auch gerichtlich
(passiver Rechtsschutz).
Der Jahresbeitrag zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
richtet sich nach der Summe der jährlich erzielten Mieteinnahmen
und Anzahl der vermieteten Wohneinheiten. Nachfolgend haben Sie die
Möglichkeit, die Beiträge für Ihr Haus und Grundstück
zu ermitteln |