| Gesetzliche Kassen unterscheiden
sich untereinander fast ausschliesslich in der Höhe des Beitragssatzes.
Einige Kassen bieten Zusatzleistungen wie Vor-Ort-Service, Erstattung
für Akupunktur und Homöopathie. Der Beitrag richtet sich
ausschliesslich nach der Höhe des Einkommens. Familienangehörige
können beitragsfrei mitversichert werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen den monatlichen Beitrag
nach dem Umlageverfahren. Jeder Beitragszahler trägt einen
Teil der entstandenen Krankheitskosten. Somit müssen in Zukunft
immer weniger junge Menschen die Kosten der steigenden Anzahl an älteren
Versicherten tragen – die Beitragssätze erhöhen
sich entsprechend. Arbeitnehmer bezahlen ab einem Jahresbruttoeinkommen
von 45.900,- € den maximalen Höchstbeitrag, haben aber
die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen besteht aus einer
einheitlichen Grundversorgung und ist vom Gesetzgeber festgelegt.
Einige Kassen bieten Zusatzleistungen wie Erstattung für Akupunktur,
Homöopathie, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzliche jeder
versicherbar. Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen erwirtschaften,
können beitragsfrei mitversichert werden. Da gesetzliche Krankenkassen
der Annahmepflicht unterliegen, sind in dieser auch Menschen mit
schweren Erkrankungen versicherbar. Der Wechsel aus einer privaten
Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse wird allerdings
ab einem Alter von 55 Jahren erschwert. |
|