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Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit der Rentenreform 2001 nicht mehr. Statt dessen zahlen die gesetzlichen Rentenversicherer nur noch halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Um überhaupt einen Anspruch auf eine solche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre Beiträge an Ihre Rentenanstalt entrichtet haben.
Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss amtlich festgestellt werden, dass Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sind Sie in der Lage zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als sechs Stunden täglich gehen Sie völlig leer aus. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wird bei der Beurteilung durch den Amtsarzt, Ihr bisher ausgeübter Beruf nicht berücksichtigt. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie in aller Regel auch eine freie Arztwahl zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit.
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