Private Krankenversicherung
Einkommensgrenzen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung| Unabhängiger Angebotsvergleich | Sichere Datenübertragung mit SSL-Verschlüsselung |
Allgemeine und besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmern steht die Möglichkeit offen sich privat zu versichern, wenn deren jährliches Brutto-Einkommen die sogenannte allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt unter der Formulierung Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, übersteigt. Diese Einkommensgrenze gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern in gleicher Höhe und liegt im Jahr 2012 bei jährlich 50.850,00 €. Seit der zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform muss die Versicherungspflichtgrenze zum erreichen der Versicherungsfreiheit drei Jahre in Folge überschritten werden.
Ausnahme: Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Eine Ausnahme besteht jedoch für Arbeitnehmer, die am 31.12 des Vorjahres aufgrund Überschreitens der im Vorjahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Versicherungspflicht befreit waren und zu diesem Zeitpunkt bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, liegt im Jahr 2012 bei jährlich 45.900,00 €.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auf das Brutto-Einkommen des Arbeitnehmers erhoben, maximal jedoch bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Tarifbeispiele
Nachfolgend haben wir für Sie einige Tarifbeispiele zum Vergleich gegenüber gestellt. Die aufgeführten Beiträge (ohne Gewähr) beziehen sich auf 30jährige Arbeitnehmer.
| Versicherungsschutz | Variante I | Variante II |
| Ambulante Behandlungen | 100% | 100% |
| Stationäre Behandlung | Regelleistungen | Wahlleistungen |
| Stationäre Unterkunft | Mehrbettzimmer | 2-Bettzimmer |
| Zahnersatz / Kieferortho. | 50% | 80% |
| Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ) | bis 3,5fach GOÄ bis 2,3fach GOZ | bis 3,5fach GOÄ / GOZ |
| Selbstbeteiligung | 300,- Euro p. A. | 300,- Euro p. A. |
| Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | 10% Beitragsrabatt | 10% Beitragsrabatt |
| Monatlicher Beitrag Männer | 69,- Euro | 89,- Euro |
| Monatlicher Beitrag Frauen | 109,- Euro | 138,- Euro |
Die genannten Monatsbeiträge setzen sich aus dem Tarifbeitrag zur Krankheitskostenabsicherung, dem gesetzlichen Zuschlag zur Alterrückstellung und dem Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung zusammen. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits abgezogen.
Tarifvergleich
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