In einer Lebensversicherung werden die einbezahlten Beiträge verzinslich angesammelt und das gebildete Kapital zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Vertragslaufzeit, tritt der Todesfallschutz in Kraft und der Versicherer erstattet die Todesfallsumme. Des weiteren kann die Lebensversicherung im Leistungsspektrum durch zum Beispiel den Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Eine Lebensversicherung wird in der Regel über einen längerfristigen Zeitraum bespart. Um die in der Marktwirtschaft übliche Inflation auszugleichen, empfiehlt sich daher die Vereinbarung einer Beitragsdynamik. |
Die Zuwendungen zur dynamischen Lebensversicherung werden dabei in periodischen Abständen erhöht. Diese Beitragsanpassungen können in Abständen von 1 bis 3 Jahren und in Höhe von 1% bis 5% auf den Anfangsbeitrag, beziehungsweise Vorjahresbeitrag vereinbart werden. Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Beitragsanpassung zu widersprechen. Nach dreimaligem Widerspruch in Folge, wird die Dynamik vertraglich ausgeschlossen.
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