| Die
Direktversicherung ist eine Kapitalbildende Versicherung , bei der
der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer versicherte
Person und Begünstigter ist.
Die Beiträge zur Direktversicherung sind Entgeltbestandteil und im Grundsatz steuer- und sozialabgabenpflichtig. Jedoch gewährt der Staat einen Freibetrag von 4% der Bemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass jährlich 2.520,-€ (alte und neue Bundesländer in 2007) steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau der Altersversorgung verwendet werden können. |
Ein individueller
Vergleich zur Zusatz-Krankenversicherung hilft Ihnen bei der Wahl der
geeigneten Absicherung. Einen Vergleich können Sie hier anfordern -
Ihre Vorteile:
- Selektion der geeigneten Angebote
- durch objektive Marktanalysen
- und neutraler Tarifauswahl
- Angebote im detailierten Vergleich gegenübergestellt
- für Sie kostenlos und unverbindlich
|