Arbeitnehmer haben einen grundsätzlichen
Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorgeabsicherung
im Unternehmen. Die für die Durchführung erforderlichen Vorsorgeaufwendungen
können erbracht werden, indem zum Beispiel Teile
des Arbeitsentgelts umwandelt werden. Der
umgewandelte Entgeltanteil wird vom Arbeitgeber (ähnlich wie bei der
Lohnsteuer) als Beitrag direkt an den Versorgungsträger abgeführt.
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen eingerichtet
wird, kann der Arbeitgeber entscheiden. Der Grund hierfür besteht darin,
dass die vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger
geschlossen wird. |
Im Rahmen
der betrieblichen
Altersvorsorge stehen mehrere Formen als Durchführungswege zur Verfügung.
Hierzu zählen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfond
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Welche Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die idealen
Voraussetzungen mitbringen erfahren Sie am besten durch einen individuellen
Vergleich. |