Bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:
- Der Versicherer sollte auf jeden Fall auf sein Recht zur abstrakten
Verweisung verzichten
- Die Berufsunfähigkeit sollte anerkannt werden, wenn Sie mindestens sechs Monate Ihren Beruf nicht ausüben können
- Die Berufsunfähigkeit sollte auch drei Jahre nach ihrem
Eintritt noch anerkannt werden
- Die BU-Rente sollte ab Eintritt der Berufsunfähigkeit und auch rückwirkend
gezahlt werden
- Der Versicherungsschutz sollte auch im Ausland und dort unbefristet
gelten
- Achten Sie bei der Antragsstellung auch auf die in den Antragsformularen
gestellten Gesundheitsfragen. Diese sollten klar formuliert sein.
- Fragen zu ambulanten Behandlungen sollten maximal auf die letzten
fünf Jahre, zu stationären Behandlungen maximal auf die
letzten zehn Jahre beschränkt sein
Außerdem sollte das
Rücktrittsrecht der Gesellschaft in Bezug auf Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht (§41 VVG) nicht länger
als fünf
Jahre betragen.
Einen individuellen Tarifevergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung, können Sie über
nachfolgendes Formular anfordern. Unsere Experten ermitteln die Ihren Wünschen entsprechenden Tarife und stellen deren Preise und Leistungen zum Vergleich gegenüber. |
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