Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeberfinanzierte DirektversicherungBeitragszahlung durch den Arbeitgeber
Bei der Arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für die Versicherung als zusätzlichen Entgeltsbestandteil. Die Beiträge zur Direktversicherung können daher als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Bilanzielle Auswirkung
Der Wert der Versicherung wird in der Bilanz nicht aktiviert, da er aufgrund der Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen dem Vermögen des Arbeitnehmers zuzurechnen ist.
Tarifvergleich
Einen individuellen Angebotsvergleich zur betrieblichen Altersvorsorge, können Sie hier anfordern. Unsere Experten stellen Beiträge und Leistungen der jeweiligen Tarife zum direkten Vergleich gegenüber. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.