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Abgeltungsteuer und Einkommensteuer auf Altersvorsorgeprodukte

Voraussetzungen zur Riester-Förderung

Vergleich - Altersvorsorge

In den vergangenen Jahren wurde durch den Gesetzgeber die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten mehrfach reformiert. Aufgrund der sehr breiten Palette an Vorsorgeabsicherungen und den verschiedenen Besteuerungsarten, ist es mittlerweile ein schwieriges Unterfangen den Überblick zu behalten. Die folgende Übersicht soll Ihnen Aufschluss über die Besteuerungsarten (ab 01. Januar 2009) der jeweiligen Vorsorgeprodukte geben.
Fondsversicherungen mit Auszahlung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr oder Vertragslaufzeit < 12 Jahre 100% des Kapitalertrags werden mit 25% Abgeltungsteuer besteuert
Lebensversicherungen sowie private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Einmalauszahlung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr oder Vertragslaufzeit < 12 Jahre
Private und Fonds-Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Rentenzahlung
Fonds- u. klassische Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung im Erlebensfall ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Vertragslaufzeit >= 12 Jahre 50% des Kapitalertrags werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert
Fonds- u. klassische private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Einmalauszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Vertragslaufzeit >= 12 Jahre
Fonds- u. klassische private Rentenversicherungen mit lebenslanger Rentenzahlung
Riester-Rente (Förderrente) 100% der Rente werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert
Rürup-Rente (Basisrente) Entsprechend des Renteneintrittsjahres werden von der Rente 68% in 2009 bis 100% ab 2040 mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert
 
Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Absicherungsvarianten vorgestellt. Falls Sie weitere Fragen zur Altersvorsorge haben, empfehlen wir die individuelle Beratung durch einen Finanzexperten.

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