Betriebliche Altersvorsorge
Förderung durch Steuervorteile, Sozialabgabenfreiheit und ZulagenDurch die Neuregelungen des Altersvermögensgesetzes (AVmG), des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), werden insbesondere die unmittelbaren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
finanziell gefördert. Folgende Förderungen sind hierbei möglich:
- Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG)
Beiträge zur bAV sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2012 sind das 2.688,00 Euro. Zusätzlich wird ein steuerfreier Aufstockungsbetrag i. H. v. 1.800,- Euro pro Jahr gewährt, u.a. wenn keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Pensionskassen oder Direktversicherungen genutzt wird. - Förderung nach § 10a EStG
Im Rahmen der Riester-Förderung, können zulagenberechtigte Personen ihre Grund- und Kinderzulage dem bAV-Vertrag zuführen. - Förderung nach § 40b EStG
Für bis zum 31.12.2004 abgeschlossene bAV-Verträge, können die Beiträge mit 20% pauschalversteuert werden.
Durch Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge zur Pensionszusage und Unterstützungskasse, sind für den Arbeitnehmer steuerlich abzugsfähig.
Tarifvergleich zur betrieblichen Altersvorsorge
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Sie die geeignete darstellt und welche Leistungen Ihnen diese bietet, können Sie über einen Tarifvergleich herausfinden. Ein auf Sie individuell zugeschnittener Angebotsvergleich können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern.